Batteriehinweise
In unseren Sendungen können Batterien und Akkus enthalten sein. Nach dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) und der Verordnung (EU) 2023/1542 weisen wir Sie auf Folgendes hin:
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus getrennt zu erfassen und zurückzugeben.
Die Rückgabe ist für Sie unentgeltlich möglich: an den kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfen) sowie überall dort im Handel, wo Batterien der jeweiligen Art als Neuware verkauft werden.
Warum getrennt gesammelt wird: Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen. Gleichzeitig enthalten sie wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet werden können.
Abfall vermeiden: Sie verlängern die Lebensdauer von Batterien und Akkus, indem Sie sie kühl und trocken lagern, vollständige Tiefentladung vermeiden und Akkus nach Herstellerangaben laden. Wiederaufladbare Akkus statt Einwegbatterien vermeiden Abfall.
Bedeutung der Symbole: Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Enthält die Batterie Schadstoffe, stehen darunter die chemischen Zeichen Pb (Blei), Cd (Cadmium) oder Hg (Quecksilber).
Sicherheitshinweis zu Lithium: Lithiumhaltige Batterien und Akkus bitte nur entladen und mit abgeklebten Polen zurückgeben, um Kurzschlüsse und Brände zu vermeiden. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus gehören weder in den Hausmüll noch in Sammelboxen für unbeschädigte Batterien – bitte geben Sie sie an der kommunalen Sammelstelle unter Hinweis auf die Beschädigung ab.
Nicht fest eingebaute Batterien und Akkus sind vor der Rückgabe eines Altgeräts aus dem Gerät zu entnehmen und getrennt zurückzugeben.